Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.05.1979 - 20 W 24/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 6; AHB § 5; AHB § 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 1046
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 11.10.2004 - 8 U 1092/04
Versicherungsrecht, Haftpflichtversicherung: Verlust des Versicherungsschutzes in …
Eine vorsätzliche, wie hier folgenlos gebliebene Obliegenheitsverletzung führt nur unter den Voraussetzungen der sog. Relevanz zur Leistungsfreiheit des Versicherers; dieses Erfordernis gilt auch in der allgemeinen Haftpflichtversicherung (OLG Hamm, VersR 1979, 1046; VersR 1980, 1061; R + S 1990, 408; OLG München, VersR 1980, 570) und ist erfüllt, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und den Versicherungsnehmer der Vorwurf groben Verschuldens trifft. - OLG Hamm, 14.02.1997 - 20 U 204/96
Begriff der Gefahren eines Betriebes in der Haftpflichtversicherung
Das bedeutet, daß der vorliegende Fall deshalb in den Risikobereich der Privathaftpflichtversicherung fällt, weil er nicht der Betriebshaftpflichtversicherung unterliegt (OLG Hamm VersR 1979, 1046). - OLG Bamberg, 12.11.1992 - 1 U 161/91
Obligenheitsverletzung; Zurechnung von Handlungen eines Prozessbevollmächtigten; …
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Rechtsprechung
LG Bad Kreuznach, 03.04.1979 - 1 S 140/78 |
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